Wenn die Krankenkasse eine Perücke bezuschusst, ist das eine große Entlastung. Trotzdem bleibt je nach Modell ein Betrag, den Sie selbst tragen: der Eigenanteil. Viele Kundinnen und Kunden fragen uns, womit sie hier realistisch rechnen sollten. Dieser Artikel erklärt es in Ruhe, damit Sie ohne Überraschungen planen können.
Wichtiger Hinweis vorab
Alle Angaben in diesem Artikel verstehen sich ohne Gewähr und ohne Garantie. Die Kassen erstatten in der Praxis unterschiedlich, im Einzelfall entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.
Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt
Der Eigenanteil besteht aus zwei getrennten Teilen, die oft verwechselt werden:
- Die gesetzliche Zuzahlung: pauschal 10 Euro je Verordnung. Sie fällt bei fast jedem Hilfsmittel an und entfällt nur, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung Ihrer Kasse haben.
- Die Mehrkosten: Ihre Kasse zahlt einen festen Zuschuss, den sogenannten Festbetrag. Kostet das Modell Ihrer Wahl mehr, tragen Sie die Differenz selbst.
Wie hoch der Zuschuss der Kasse ungefähr ausfällt, haben wir im Artikel Zweithaar und Krankenkasse zusammengestellt.
Wann der Eigenanteil klein bleibt
Es gibt gut verarbeitete Kunsthaarperücken, deren Preis innerhalb des Kassenzuschusses liegt. Wer sich für ein solches Modell entscheidet, zahlt oft nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Das ist keine Notlösung: Moderne Kunsthaarmodelle wirken natürlich, sind pflegeleicht und behalten ihre Frisur. Welche Variante zu Ihnen passt, zeigt der Vergleich Echthaar oder Kunsthaar.
Wann er größer wird
Mehrkosten entstehen, wenn Sie sich bewusst für mehr entscheiden: ein höherwertiges Modell, besondere Verarbeitung, zum Beispiel einen besonders natürlichen Ansatz, oder Echthaar. Wichtig zu wissen: Echthaar bezuschussen die Kassen nur bei strenger medizinischer Notwendigkeit, etwa bei einer nachgewiesenen Allergie gegen Kunstfasern.
Mehrkosten sind dabei immer Ihre freie Entscheidung, nie eine Pflicht. Eine Versorgung ohne Mehrkosten steht Ihnen offen, und wir zeigen Ihnen beide Wege ehrlich nebeneinander.
Die Mehrkostenerklärung: Transparenz schwarz auf weiß
Seit Mai 2025 ist eine schriftliche Mehrkostenerklärung Pflicht. Das klingt nach Bürokratie, schützt aber Sie: Bevor Sie sich für ein Modell mit Mehrkosten entscheiden, bekommen Sie den Betrag schriftlich und bestätigen ihn mit Ihrer Unterschrift. Es gibt also keine versteckten Kosten, die erst auf der Rechnung auftauchen. Um dieses Formular und alle weiteren Unterlagen kümmern wir uns.
Wer überhaupt Anspruch hat
Frauen und Kinder haben bei medizinisch bedingtem Haarverlust, etwa durch eine Chemotherapie oder Alopecia areata, in der Regel vollen Anspruch auf den Kassenzuschuss. Bei Männern übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten nach der Rechtsprechung meist nicht, sie sind in der Regel Selbstzahler. Auch dann beraten wir Sie gerne zu einem Preisrahmen, der zu Ihnen passt. Angaben ohne Gewähr, je Kasse unterschiedlich.
So planen Sie die Kosten sicher
- Rezept zuerst: Lassen Sie sich die Verordnung ausstellen, bevor Sie eine Perücke kaufen. Nachträglich erstatten Kassen in der Regel nicht.
- Befreiung prüfen: Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, bringen Sie den Befreiungsausweis mit, dann entfallen die 10 Euro.
- Betrag vor der Entscheidung: Schon im Erstgespräch geben wir eine erste Einschätzung. Spätestens bei der Anpassung, bevor Sie sich festlegen, nennen wir Ihnen Ihren Eigenanteil genau.
- Abrechnung abgeben: Als präqualifizierter Fachbetrieb rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie strecken den Zuschuss nicht vor.
Wie der Weg vom Rezept bis zur fertigen Perücke abläuft, lesen Sie unter Perücke auf Rezept und im Artikel So läuft eine Zweithaar-Beratung bei uns ab.