Bei medizinisch bedingtem Haarverlust beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für Zweithaar. Weil die Regelungen komplex sind und sich ändern, geben wir Ihnen hier einen verständlichen Überblick. Wir übernehmen die Formalitäten gerne für Sie.

Wichtiger Hinweis vorab

Alle folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr. Die Kassen erstatten in der Praxis unterschiedlich, und im Einzelfall entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sprechen Sie uns an, dann klären wir Ihre persönliche Situation gemeinsam.

Wann die Kasse zahlt

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, das sogenannte Rezept, mit einer medizinischen Begründung. Bei vorübergehendem Haarausfall, etwa infolge einer Chemotherapie, wird in der Regel eine kürzere Versorgung bewilligt. Bei dauerhaftem Haarausfall, zum Beispiel bei Alopecia areata, ist eine längere Versorgung vorgesehen.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Die Höhe hängt von Material und vorgesehener Tragedauer ab. Bei den Ersatzkassen liegt der Zuschuss aktuell etwa in dieser Größenordnung, jeweils nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung und ohne Gewähr:

  • Kunsthaar für rund ein halbes Jahr: etwa 440 Euro
  • Kunsthaar für rund ein Jahr: etwa 837 Euro
  • Echthaar für die Langzeitversorgung: etwa 1.159 Euro

Echthaar wird nur bei strenger medizinischer Notwendigkeit übernommen, etwa bei einer nachgewiesenen Allergie gegen Kunstfasern.

Was Sie noch wissen sollten

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pauschal 10 Euro je Verordnung, außer Sie haben eine Befreiung. Übersteigt der Preis den Zuschuss der Kasse, tragen Sie die Differenz selbst. Für diese Mehrkosten ist eine schriftliche Erklärung vorgesehen.

Ein Hinweis, der oft überrascht: Frauen und Kinder haben bei den genannten Diagnosen in der Regel vollen Anspruch. Bei Männern übernehmen die Kassen die Kosten meist nicht.

So einfach ist der Ablauf bei uns

Sie bringen das Rezept mit, wir beraten Sie, fertigen Ihre Lösung an und rechnen die Bescheinigung direkt mit Ihrer Kasse ab. Um die Formalitäten kümmern wir uns. Möglich ist das, weil wir für die Abrechnung von Hilfsmitteln präqualifiziert sind.

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